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   BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1b Z 35/89   

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BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1b Z 35/89 (https://dejure.org/1990,3175)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.1990 - BReg. 1b Z 35/89 (https://dejure.org/1990,3175)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - BReg. 1b Z 35/89 (https://dejure.org/1990,3175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1493
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    Solange der in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter festgelegte Kostenverteilungsschlüssel nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer oder durch eine sie ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung abgeändert worden ist, können die Antragsteller Beschlüsse über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung nicht mit der Behauptung einer Unbilligkeit des bisherigen Verteilungsschlüssels anfechten (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1493 ; Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 1989 - 24 W 6689/88 -, nicht veröffentlicht, und 10. Juli 1992 - 24 W 111/92 -, OLGZ 1993, 47 = NJW-RR 1992, 1433 = WE 1992, 342 = ZMR 1992, 509 ).
  • OLG Stuttgart, 11.01.1994 - 8 W 611/93

    Zulässigkeit der Mitwirkung von insgesamt zwei Richtern auf Probe oder Richtern

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  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

    So kann etwa die in einer Jahresabrechnung vorgenommene Kostenverteilung, die der Teilungserklärung entspricht, von einem Wohnungseigentümer nicht mit Erfolg unter dem Gesichtspunkt angefochten werden, ihm stehe ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels zu (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; BayObLG NJW-RR 1990, 1493; KG OLGZ 1993, 47 = NJW-RR 1992, 1433).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Denn die in der Gemeinschaftsordnung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1493 ; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ; so auch schon der nicht veröffentlichte Senatsbeschluß vom 12. Juli 1989 - 24 W 6689/88).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1992 - 3 W 206/92
    Die Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist daher einer Beschlußfassung durch Stimmenmehrheit gemäß §§ 10 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG entzogen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1493 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 405, 407).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 119/96

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Rechtsmittels - Anfechtung des

    Vor einer solchen Änderung kann die Beschlußanfechtung nicht auf einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleiteten Abänderungsanspruch gestützt werden (vgl. BGHZ 130, 305, 312 f.; BayObLG WuM 1996, 297, 298 und NJW-RR 1990, 1493 ; KG NJW-RR 1992, 1433, 1434).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96

    Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche

    Vor einer solchen Änderung kann ein auf die Grundsätze von Treu und Glauben gestützter Abänderungsanspruch auch nicht einredeweise einem Zahlungsanspruch entgegengehalten werden, der auf einen dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel entsprechenden Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage gegründet ist (BGH NJW 1995, 2191, 2193 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1990, 1493 ; KG NJW-RR 1992, 1433 ).
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